Zum Hauptinhalt springen

Was gehört nicht in den Sperrmüll?

Sven H George Autor und Texter.
Entrümpelung und die Entsorgung von Sperrmüll in Stuttgart. Haushaltsauflösung möglich!

Bei einer Entrümpelung entsteht schnell der Eindruck, dass alle großen oder unhandlichen Gegenstände über den Sperrmüll entsorgt werden können. Das ist jedoch nicht der Fall. Zum Sperrmüll gehören grundsätzlich nur sperrige Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Viele andere Abfälle müssen getrennt gesammelt und über geeignete Annahmestellen entsorgt werden.

Bauschutt, Fliesen, Steine, Waschbecken, Toiletten und andere feste Bestandteile aus Renovierungsarbeiten gehören nicht zum Sperrmüll. Das gilt ebenfalls für Türen, Fenster, Laminat, Parkett, Tapetenreste, Heizkörper und größere Mengen an Baumaterialien. Für diese Abfälle sind Wertstoffhöfe, Recyclingunternehmen oder spezielle Container vorgesehen.

Auch Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Reinigungschemikalien, Batterien und andere Problemstoffe dürfen nicht zum Sperrmüll gestellt werden. Sie können auslaufen, Brände verursachen oder Menschen und Umwelt gefährden. Solche Stoffe gehören zu kommunalen Schadstoffsammelstellen oder zum Schadstoffmobil.

Elektrogeräte müssen ebenfalls getrennt entsorgt werden. Fernseher, Kühlschränke, Computer, Mikrowellen und kleinere Elektrogeräte dürfen nicht einfach zwischen Möbeln abgestellt werden. Batterien, Akkus und Leuchtmittel sollten vorher entfernt und separat abgegeben werden.

Kartons, Papier, Verpackungen, Glas, Kleidung und kleine Haushaltsabfälle sind ebenfalls kein Sperrmüll. Gartenabfälle wie Äste, Laub und Grasschnitt gehören in die Grünabfallsammlung.

Wer unsicher ist, sollte die Gegenstände bereits vor der Räumung nach Material und Entsorgungsweg sortieren. Dadurch werden Fehlbefüllungen vermieden, mögliche Zusatzkosten reduziert und wertvolle Rohstoffe können besser verwertet werden.

Was gehört nicht in den Sperrmüll?

Nicht jeder große, schwere oder unhandliche Gegenstand darf über den Sperrmüll entsorgt werden. Viele Abfälle müssen wegen ihrer Inhaltsstoffe, ihres Materials oder gesetzlicher Vorgaben getrennt gesammelt und über geeignete Annahmestellen abgegeben werden.

Abfallart Warum gehört sie nicht zum Sperrmüll? Geeigneter Entsorgungsweg
Bauschutt Fliesen, Steine, Mauerreste, Waschbecken und Toiletten sind mineralische Bauabfälle und keine beweglichen Haushaltsgegenstände. Wertstoffhof, Baustoffannahmestelle oder geeigneter Bauschuttcontainer.
Renovierungsabfälle Laminat, Parkett, Tapeten, Türen, Badewannen und Heizkörper entstehen bei Bau- oder Renovierungsarbeiten und gelten nicht als gewöhnlicher Sperrmüll. Wertstoffhof, Recyclingbetrieb oder passender Containerdienst.
Farben und Lacke Flüssige Farben, Lacke und Lösungsmittel können Schadstoffe enthalten, auslaufen und Menschen oder Umwelt gefährden. Schadstoffmobil oder kommunale Schadstoffsammelstelle.
Altöl und Chemikalien Diese Stoffe können giftig, entzündlich oder umweltschädlich sein und dürfen nicht mit gewöhnlichen Abfällen vermischt werden. Schadstoffannahmestelle oder Rückgabe beim Händler.
Autoteile und Motorradteile Fahrzeugteile können Öle, Bremsflüssigkeit, Kraftstoffreste oder andere belastende Stoffe enthalten. Autoverwertung, Werkstatt oder spezialisierter Recyclingbetrieb.
Reifen Altreifen bestehen aus speziellen Materialmischungen und müssen getrennt verwertet werden. Reifenhändler, Werkstatt oder zugelassene Annahmestelle.
Ölhaltige Radiatoren Ölradiatoren enthalten technische Flüssigkeiten und gehören daher nicht zu gewöhnlichen Möbeln oder Elektrogeräten. Wertstoffhof oder Elektroaltgeräteannahme nach örtlicher Vorgabe.
Kartons und Altpapier Papier und Karton sind verwertbare Materialien und können über die getrennte Altpapiersammlung recycelt werden. Altpapiertonne oder Wertstoffhof.
Verpackungen Leere Verkaufsverpackungen gehören in die dafür vorgesehenen Sammelsysteme und nicht zum Sperrmüll. Gelber Sack oder Gelbe Tonne.
Altglas Flaschen und Verpackungsgläser können vollständig getrennt recycelt werden. Zerbrochenes Glas erhöht außerdem das Verletzungsrisiko. Altglascontainer, nach Farben getrennt.
Säcke mit Mischabfällen Der Inhalt ist nicht kontrollierbar und kann Restmüll, Schadstoffe, Glas, Elektrogeräte oder andere unzulässige Materialien enthalten. Inhalt vorsortieren und den jeweiligen Abfallarten zuordnen.
Schuhe, Kleidung und Textilien Diese Gegenstände sind nicht sperrig und können häufig wiederverwendet oder stofflich verwertet werden. Altkleidersammlung, Wertstoffhof oder Restmüll bei starker Verschmutzung.
Elektro-Kleingeräte Elektrogeräte enthalten Metalle, elektronische Bauteile und teilweise Schadstoffe, die getrennt erfasst werden müssen. Wertstoffhof, Elektrohandel oder Elektroaltgerätesammlung.
Geräte mit Akkus oder Batterien Lithium-Akkus und Batterien können sich entzünden und bei falscher Entsorgung Brände verursachen. Akkus und Batterien entfernen und getrennt beim Handel oder Wertstoffhof abgeben.
Leuchtmittel Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können Schadstoffe enthalten. Andere Leuchtmittel bestehen aus verwertbaren Materialien. Wertstoffhof oder Rücknahmestelle im Handel.
Fenster Fenster bestehen aus Glas, Rahmenmaterialien und möglicherweise behandelten Baustoffen. Sie gelten meist als Bauabfall. Wertstoffhof, Baustoffannahme oder Fachbetrieb.
Behandeltes Außenholz Zäune, Gartenholz oder imprägnierte Bretter können Holzschutzmittel enthalten und benötigen einen besonderen Entsorgungsweg. Zugelassene Altholzannahmestelle oder Wertstoffhof.
Gartenabfälle Äste, Laub, Grasschnitt und Pflanzenreste sind organische Abfälle und können kompostiert oder verwertet werden. Biotonne, Grüngutsammlung oder Kompostierungsanlage.
Rasenmäher mit Verbrennungsmotor Motorbetriebene Geräte können Kraftstoff, Öl und weitere Betriebsstoffe enthalten. Betriebsstoffe entfernen lassen und das Gerät über Wertstoffhof oder Fachhandel abgeben.
Gefüllte Kühlgeräte Lebensmittelreste, Flüssigkeiten und starke Verschmutzungen erschweren die sichere Abholung und Verwertung. Gerät vollständig leeren, reinigen und anschließend über die Elektroaltgerätesammlung abgeben.
Hinweis: Die genauen Vorgaben können sich je nach Stadt oder Landkreis unterscheiden. Vor der Bereitstellung sollten Gegenstände vorsortiert und Batterien, Akkus, Leuchtmittel sowie lose Flüssigkeiten entfernt werden.